Seit dem 01.01.2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz. Kleingärtner sind demnach grundsätzlich
verpflichtet, nur geeichte Zähler zu verwenden. Dies ist vom Vorstand dem Eichamt zu melden.
Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mit nicht geeichten Zählern
abgerechnet wird!
Auf jedem Elektro- und Wasserzähler steht ein Vermerk, bis zu welchem Jahr dieser geeicht ist
oder wann er das letzte Mal geeicht wurde.
Die Eichung läuft bei Kaltwasserzählern nach sechs (6) Jahren, bei mechanischen
Elektrozählern nach sechszehn Jahren (16) und bei elektronischen
Elektrozählern nach acht (8) Jahren ab.
Sind diese Fristen abgelaufen, müssen die Zähler durch neue ersetzt oder regeneriert und neu
geeicht werden!
In unserem Verein werden schon längere Zeit nur geeichte Kaltwasserzähler zugelassen. Die
Elektrozähler wird bei jeder Ablesung überprüft.
Bis dahin ist von jedem Pächter dafür Sorge zu tragen, dass ein geeichter Zähler verwendet
wird.
Sollten Sie den Wasser- oder Elektrozähler selbstständig wechseln lassen, so hat unbedingt eine
schriftliche Meldung darüber an den Vorstand zu erfolgen (insbesondere Zählertyp und
Zählernummer, Zählerstände alt/neu, Ablauf der Eichfrist).
Der Vorstand
Beispiel: mechanischen Elektrozählern 2010 geeicht (10), ist also bis 2026 geeicht
Wir suchen immer ehrenamtliche Mitstreiter für unseren Verein. Da unser
stellvertretender Vorsitzender Ivo Kafanke seine Funktion leider
aufgeben mußte, suchen wir dringend einen Nachfolger für ihn. Wer
Interesse und Zeit für diese verantwortungsvolle Aufgabe hat, möge sich
bitte beim Vorstand melden. Wir freuen uns auf jede Bewerbung!
Mit der wachsenden Attraktivität der Kleingartenanlagen (KGA) kann die Gefahr der Zunahme des Einbruchs- und Vandalismusgeschehens in den KGA nicht ausgeschlossen werden. Das Bedürfnis zum Schutz des Vereinseigentums und des Privateigentums der Kleingärtner nimmt entsprechend zu und verlangt verantwortungsbewußtes Handeln der Vereinsvorstände und aller Vereinsmitglieder.
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:
Der Vorstand appelliert auch an alle Gartenfreunde, einer weiteren Versiegelung unserer Gärten vorzubeugen und ökologischen Gesichtspunkten mehr Raum zu geben. Beachten Sie bitte, dass bei einer Kündigung des Gartens eine möglicherweise Beräumung solcher „Bauten“ durch den abzugebenden Pächter zu erfolgen hat! Das gilt im Übrigen ebenfalls für gepflanzte Koniferen und andere nicht für einen Kleingarten typischen Gewächse
Wolfgang Beinhoff
Meisenweg 217
z.Z. unbesetzt
Kathrin Kindler
Garten 31
Winfried Höna
Thomas Balzer
Garten-Nr. 438
0172 -
39 89 00 2
Matthias Stange
Garten-Nr. 331
0160 -
4400974
Leiter Streifendienst
0341 -
5935-225
Leiter Ermittlungsdienst
0341 -
5935-211
Ermittlungsdienst
0341 -
5935-245
Allgemeine Fragen/Schadensbearbeitung
0341 -
2120949-68
Ansprechpartner Bezirksgruppe Nord: Watscheslaw Bitter
0341 -
2120949-67
25.03.2023 Mitgliederversammlung
von 09:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr im Saal des Vereinshauses
Bitte nehmen Sie Ihr Recht und Ihre Pflicht zur Mitbestimmung war!
Auszug aus der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung:
Rechenschaftsberichte über 2022 und Beschlussvorlagen. Bericht der Revisionskommission. Finanzplan 2024.
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung werden nochmals 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung in den Schaukästen des Vereines mit ausführlicher Tagesordnung veröffentlicht.
Anträge, über die in der Mitgliederversammlung entschieden werden soll, sind beim Vorstand bis 11. März 2023
schriftlich einzureichen!
01.04.2023 Verplombung der Wasseruhren, incl. Ablesung
01.07.2023 Kinder- und Sommerfest
Wir suchen dringend freiwillige Helfer für den Einlaßdienst. Bitte bis 24.06.2023 über
den Vereinsbriefkasten des Vereins am Eingang Thaerstraße schriftlich melden.
14.10.2023 Ablesen der Elektro- und Wasserzähler
16.10.2023 Wasser wird abgestellt
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass seit dem 01.01.2015 das Eichgesetzt zwingend
gilt: Darin ist festgelegt, dass bei jedem geschäftlichen Verkehr nur geeichte Zähler
zu verwenden sind, damit auch bei uns im Kleingartenverein.
Die Eichfrist des Kaltwasserzählers beträgt 6 Jahre.
Die Eichfrist des mechan. Elektrozählers beträgt 16 Jahre
Die Eichfrist des elektron. Elektrozählers beträgt 8 Jahre
Der Wasseranschluss ist Vereinseigentum und zu schützen, bei Diebstahl oder
Beschädigung sind 20,-€ Kostenbeteiligung pro Pächter zu zahlen.
Achtung!
Wer zu den Terminen Verplomben (April) und Ablesen (Oktober) der Zählerstände für Strom und Wasser nicht anwesend ist oder keine Möglichkeit des Ablesens bzw. Verplombens gewährleistet, dem wird unabhängig von weiteren Aufwendungen eine kostenpflichtige Pauschale von 25,- € pro Erfassung (Verplomben/Ablesen) in Rechnung gestellt!
Zeit: 08.30 bis 11.30 Uhr (ab 2022 nur 3 Pflichtstunden)
Für eine effektivere Nutzung der Pflichtstunden werden Arbeiten angeboten, die auch außerhalb der Arbeitseinsätze erledigt werden können. Beruflich Belastete oder Gartenfreunde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht 3 Stunden mit einem Mal bewältigen können, erhalten damit die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung.
Die Arbeitsaufgaben werden nur mit dem Vorstand abgestimmt vergeben. Nutzen Sie unsere Sprechstunden für solche Vereinbarungen!
Termin | Gartennr. | Termin | Gartennr. | |
---|---|---|---|---|
18.03 | 401 - 439 | 29.07 | 041 - 120 | |
08.04 | für alle | 19.08 | 121 -160 | |
20.05 | 321 - 360 | 09.09 | 161 - 200 | |
10.06 | 281 - 320 | 30.09 | 201 - 240 | |
24.06 | 001 - 040 | 21.10 | 241 - 280 |
Die Tore an den Hauptwegen und das Tor zum Parkplatz Querbreite
April bis Oktober
Montag und Dienstag: 08.00- 22.00 Uhr
Mittwoch- Sonntag: 08.00 Uhr- Schließung der Gaststätte
November bis März:
Montag und Dienstag: 08.00- 18.00 Uhr
Mittwoch- Sonntag: 08.00- Schließung der Gaststätte
Alle weiteren Tore sind grundsätzlich verschlossen zu halten!
Termine:
27.04.2023, 25.05.2023, 29.06.2023, 27.07.2023, 24.08.2023,
28.09.2023, 26.10.2023
jeweils in der Zeit von 13:30 bis 15:45 Uhr
Das Fahrzeug steht Ecke Thaerstraße - Thünenstraße
Die Annahme erfolgt nur gegen Abgabe der Gartenabfallwertmarken (Grünmarken)!!!