Seit dem 01.01.2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz.
Kleingärtner sind demnach grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte
Zähler zu verwenden. Dies ist vom Vorstand dem Eichamt zu melden.
Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein
mit nicht geeichten Zählern abgerechnet wird!
Auf jedem Elektro- und Wasserzähler steht ein Vermerk, bis zu
welchem Jahr dieser geeicht ist oder wann er das letzte Mal
geeicht wurde. Die Eichung läuft bei Kaltwasserzählern nach
sechs (6) Jahren, bei
mechanischen Elektrozählern nach
sechszehn Jahren (16) und bei
elektronischen Elektrozählern nach
acht (8) Jahren ab.
Sind diese Fristen abgelaufen, müssen die Zähler durch neue
ersetzt oder regeneriert und neu geeicht werden!
In unserem Verein werden schon längere Zeit nur geeichte
Kaltwasserzähler zugelassen. Die Elektrozähler wird bei
jeder Ablesung überprüft.
Bis dahin ist von jedem Pächter dafür Sorge zu tragen, dass ein
geeichter Zähler verwendet wird.
Sollten Sie den Wasser- oder Elektrozähler selbstständig wechseln
lassen, so hat unbedingt eine
schriftliche Meldung darüber an den Vorstand zu erfolgen
(insbesondere Zählertyp und Zählernummer, Zählerstände alt/neu,
Ablauf der Eichfrist).
Der Vorstand
Beispiel: mechanischen Elektrozählern 2010 geeicht (10), ist also bis 2026 geeicht
Mit der wachsenden Attraktivität der Kleingartenanlagen (KGA) kann die Gefahr der Zunahme des Einbruchs- und Vandalismusgeschehens in den KGA nicht ausgeschlossen werden. Das Bedürfnis zum Schutz des Vereinseigentums und des Privateigentums der Kleingärtner nimmt entsprechend zu und verlangt verantwortungsbewußtes Handeln der Vereinsvorstände und aller Vereinsmitglieder.
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:
Der Vorstand appelliert auch an alle Gartenfreunde, einer weiteren Versiegelung unserer Gärten vorzubeugen und ökologischen Gesichtspunkten mehr Raum zu geben. Beachten Sie bitte, dass bei einer Kündigung des Gartens eine möglicherweise Beräumung solcher „Bauten“ durch den abzugebenden Pächter zu erfolgen hat! Das gilt im Übrigen ebenfalls für gepflanzte Koniferen und andere nicht für einen Kleingarten typischen Gewächse
Gartenfreund Wolfgang Beinhoff
G-Nr. 217
Gartenfreund Frank Mahler
G-Nr.26
Gartenfreund Thomas Müller
Gartenfreund Winfried Höna
Thomas Balzer
Garten-Nr. 438
0172 - 39 89 00 2
Matthias Stange
Garten-Nr. 331
0160 - 4400974
Leiter Streifendienst
0341 - 5935-225
Leiter Ermittlungsdienst
0341 - 5935-211
Ermittlungsdienst
0341 - 5935-245
Allgemeine Fragen/Schadensbearbeitung
0341 - 2120949-68
Ansprechpartner Bezirksgruppe Nord: Watscheslaw Bitter
0341 - 2120949-67
26.04.2025 Mitgliederversammlung
von 09:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr im Saal des Vereinshauses
Bitte nehmen Sie Ihr Recht und Ihre Pflicht zur
Mitbestimmung war!
Auszug aus der Tagesordnung zur Mitglieder- und
Wahlversammlung:
Rechenschaftsberichte über 2024 und Beschlussvorlagen, Bericht
der Revisionskommission, Finanzplan 2026.
Die Einladungen zur Mitglieder- und Wahlversammlung werden
nochmals 4 Wochen vor der Versammlung in den Schaukästen des
Vereines mit ausführlicher Tagesordnung veröffentlicht.
Anträge, über die in der Mitgliederversammlung entschieden
werden soll, sind beim Vorstand bis zum 12. April 2025
schriftlich einzureichen!
05.04.2025
Verplombung der Wasseruhren, incl. Ablesung
23.08.2025 Kinder- und Sommerfest
Das gesamte Programm wird durch Aushänge und im Internet
veröffentlicht.
Für unser Fest werden wieder freiwillige Helfer benötigt,
besonders für den Einlassdienst.
18.10.2025
Ablesen der Elektro- und Wasserzähler
22.10.2025 Wasser wird abgestellt
Nachdem das Wasser abgestellt wurde, sind die Absperrhähne zu
öffnen, damit eine fachgerechte Entleerung der Hauptleitungen
gewährleistet werden kann.
Jeder Pächter sollte über die Winterperiode seine Wasseruhr
demontieren (Frostgefahr)!
Die Eichfrist des Kaltwasserzählers beträgt 6 Jahre.
Die Eichfrist des mechan. Elektrozählers beträgt 16 Jahre
Die Eichfrist des elektron. Elektrozählers beträgt 8 Jahre
Der Wasseranschluss ist Vereinseigentum und zu schützen,
bei Diebstahl oder Beschädigung sind 20,-€ Kostenbeteiligung
pro Pächter zu zahlen.
Achtung!
Wer zu den Terminen Verplomben (April) und Ablesen (Oktober)
der Zählerstände für Strom und Wasser nicht anwesend ist oder
keine Möglichkeit des Ablesens bzw. Verplombens gewährleistet,
dem wird unabhängig von weiteren Aufwendungen eine
kostenpflichtige Pauschale von 25,- € pro Erfassung
(Verplomben/Ablesen) in Rechnung gestellt!
Zeit: 08.30 bis 11.30 Uhr (ab 2022 nur 3 Pflichtstunden)
Für eine effektivere Nutzung der Pflichtstunden werden
Arbeiten angeboten, die auch außerhalb der Arbeitseinsätze
erledigt werden können. Beruflich Belastete oder
Gartenfreunde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht 3
Stunden mit einem Mal bewältigen können, erhalten damit die
Möglichkeit der freien Zeiteinteilung.
Die Arbeitsaufgaben werden nur mit dem Vorstand abgestimmt
vergeben. Nutzen Sie unsere Sprechstunden für solche
Vereinbarungen!
Eine Halbierung der zu leistenden Stunden ist nicht möglich!
Termin | Gartennr. | Termin | Gartennr. | |
---|---|---|---|---|
05.04 | 401 - 439 | 26.07 | 001 -040 | |
03.05 | 361 - 400 | 16.08 | 041 - 080 | |
24.05 | 321 - 360 | 13.09 | 081 - 120 | |
14.06 | 281 - 320 | 27.09 | 121 - 160 | |
05.07 | 201 - 280 | 25.10 | 161 - 200 |
Die Tore an den Hauptwegen und das Tor zum Parkplatz
Querbreite
April bis Oktober
Montag und Dienstag: 08.00- 22.00 Uhr
Mittwoch- Sonntag: 08.00 Uhr- Schließung der Gaststätte
November bis März:
Montag und Dienstag: 08.00- 18.00 Uhr
Mittwoch- Sonntag: 08.00- Schließung der Gaststätte
Alle weiteren Tore sind grundsätzlich verschlossen zu
halten!
Informationen folgen!