Informationen

Wichtige Mitteilungen vom Vorstand

Eichfristen bei Elektro- und Wasserzählern

Seit dem 01.01.2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz. Kleingärtner sind demnach grundsätzlich verpflichtet, nur geeichte Zähler zu verwenden. Dies ist vom Vorstand dem Eichamt zu melden. Es ist nicht möglich, dass durch einen Beschluss im Verein mit nicht geeichten Zählern abgerechnet wird!
Auf jedem Elektro- und Wasserzähler steht ein Vermerk, bis zu welchem Jahr dieser geeicht ist oder wann er das letzte Mal geeicht wurde. Die Eichung läuft bei Kaltwasserzählern nach sechs (6) Jahren, bei mechanischen Elektrozählern nach sechszehn Jahren (16) und bei elektronischen Elektrozählern nach acht (8) Jahren ab.

Sind diese Fristen abgelaufen, müssen die Zähler durch neue ersetzt oder regeneriert und neu geeicht werden!

In unserem Verein werden schon längere Zeit nur geeichte Kaltwasserzähler zugelassen. Die Elektrozähler wird bei jeder Ablesung überprüft.

Bis dahin ist von jedem Pächter dafür Sorge zu tragen, dass ein geeichter Zähler verwendet wird.

Sollten Sie den Wasser- oder Elektrozähler selbstständig wechseln lassen, so hat unbedingt eine schriftliche Meldung darüber an den Vorstand zu erfolgen (insbesondere Zählertyp und Zählernummer, Zählerstände alt/neu, Ablauf der Eichfrist).

Der Vorstand

Beispiel: mechanischen Elektrozählern 2010 geeicht (10), ist also bis 2026 geeicht

Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage gehen alle an!

Mit der wachsenden Attraktivität der Kleingartenanlagen (KGA) kann die Gefahr der Zunahme des Einbruchs- und Vandalismusgeschehens in den KGA nicht ausgeschlossen werden. Das Bedürfnis zum Schutz des Vereinseigentums und des Privateigentums der Kleingärtner nimmt entsprechend zu und verlangt verantwortungsbewußtes Handeln der Vereinsvorstände und aller Vereinsmitglieder.

Was kann jeder Kleingärtner zur Verbesserung von Ordnung und Sicherheit tun?

  1. Die Einsehbarkeit der Parzelle gewährleisten und SAT-Anlagen sowie andere Geräte und Werkzeuge aus dem offenen Sichtbereich entfernen.
  2. Die Laube und andere Einrichtungen ordnungsgemäß verschließen.
  3. Regelmäßige Kontrollgänge – auch im Winter – in der eigenen Parzelle und der KGA durchführen (Blick über den Gartenzaun).
  4. Auffällige Personen in der KGA ansprechen.
  5. Den Vorstand über festgestellte Unzulänglichkeiten unverzüglich informieren.
  6. Alles, was Brandstiftung begünstigen kann, aus Laube und Schuppen entfernen (Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen, Benzin, Grillanzünder usw.)
  7. Keine wertvollen Geräte im Winter in der Laube lassen.

Eigentum verpflichtet!

 

!!! Liebe Gartenfreunde !!!

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:

  1. Vor einer Erneuerung von Wegen, Terrassen, Teichen und anderweitigen Umbauten innerhalb des gepachteten Gartenlandes muss eine schriftliche Information an den Vorstand erfolgen. Nur so kann er auf mögliche Probleme hinweisen und Ihnen mit gutem Rat zur Seite stehen! So besteht zum Beispiel die Gefahr der Zerstörung der Elektroleitung!
  2. Das betrifft Art und Umfang des Vorhabens sowie eine Aufstellung des zu verwendeten Baumaterials.
  3. Ein Austausch des Mutterbodens gegen ein befestigtes Wegesystem aus Splitt oder Kies darf im Sinne der kleingärtnerischen Nutzung nicht erfolgen!

Der Vorstand appelliert auch an alle Gartenfreunde, einer weiteren Versiegelung unserer Gärten vorzubeugen und ökologischen Gesichtspunkten mehr Raum zu geben. Beachten Sie bitte, dass bei einer Kündigung des Gartens eine möglicherweise Beräumung solcher „Bauten“ durch den abzugebenden Pächter zu erfolgen hat! Das gilt im Übrigen ebenfalls für gepflanzte Koniferen und andere nicht für einen Kleingarten typischen Gewächse

Wichtige Telefonnummern und Kontakte

Geschäftsführender Vorstand


Vorsitzender


Gartenfreund Wolfgang Beinhoff
G-Nr. 217

Stellv.
Vorsitzender:


Gartenfreund Frank Mahler
G-Nr.26


Schatzmeisterin:


Gartenfreundin Kathrin Kindler
G-Nr. 31



Schriftführer:


Gartenfreund Winfried Höna


Sprechstunde des Vorstandes:

jeweils an jedem 1. Freitag im Monat
von 17.00 bis 19.00 Uhr im Vereinshaus

Notfallnummern

Bei einer Havarie an
der Wasserleitung

Thomas Balzer
Garten-Nr. 438
0172 - 39 89 00 2

Bei einer Havarie an
der Elektroleitung

Matthias Stange
Garten-Nr. 331
0160 - 4400974

Ansprechpartner im Polizeirevier Leipzig-Nord

0341 - 5935-0

Leiter Streifendienst
0341 - 5935-225
Leiter Ermittlungsdienst
0341 - 5935-211
Ermittlungsdienst
0341 - 5935-245

Allfinanz Kleingärtnerservice (Generali Versicherung)

Allgemeine Fragen/Schadensbearbeitung
0341 - 2120949-68
Ansprechpartner Bezirksgruppe Nord: Watscheslaw Bitter
0341 - 2120949-67

Lageplan


Lageplan

Termine



20.04.2024 Mitgliederversammlung
von 09:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr im Saal des Vereinshauses

Bitte nehmen Sie Ihr Recht und Ihre Pflicht zur Mitbestimmung war!

Im Jahr 2024 endet die Wahlperiode (4Jahre) des bisherigen Vorstandes, deshalb wird am 20. April 2024 der neue Vorstand gewählt. Bitte übernehmen Sie Verantwortung und melden Sie sich für eine Verstärkung des Vorstandes.

Auszug aus der Tagesordnung zur Mitglieder- und Wahlversammlung:
Rechenschaftsberichte über 2023 und Beschlussvorlagen, Bericht der Revisionskommission, Finanzplan 2025, Wahl des neuen Vorstandes, d.h. Vorsitzender (in), stv. Vorsitzender (in), Schatzmeister (in) und Schriftführer (in).

Die Einladungen zur Mitglieder- und Wahlversammlung werden nochmals 4 Wochen vor der Versammlung in den Schaukästen des Vereines mit ausführlicher Tagesordnung veröffentlicht. Anträge, über die in der Mitgliederversammlung entschieden werden soll, sind beim Vorstand bis zum 05. April 2024 schriftlich einzureichen!



06.04.2024 Verplombung der Wasseruhren, incl. Ablesung

24.08.2024 Kinder- und Sommerfest
Das gesamte Programm wird durch Aushänge und im Internet veröffentlicht.
Für unser Fest werden wieder freiwillige Helfer benötigt, besonders für den Einlassdienst.

12.10.2024 Ablesen der Elektro- und Wasserzähler

15.10.2024 Wasser wird abgestellt

Nachdem das Wasser abgestellt wurde, sind die Absperrhähne zu öffnen, damit eine fachgerechte Entleerung der Hauptleitungen gewährleistet werden kann.
Jeder Pächter sollte über die Winterperiode seine Wasseruhr demontieren (Frostgefahr)!

Die Eichfrist des Kaltwasserzählers beträgt 6 Jahre.
Die Eichfrist des mechan. Elektrozählers beträgt 16 Jahre
Die Eichfrist des elektron. Elektrozählers beträgt 8 Jahre

Der Wasseranschluss ist Vereinseigentum und zu schützen, bei Diebstahl oder Beschädigung sind 20,-€ Kostenbeteiligung pro Pächter zu zahlen.

Achtung!
Wer zu den Terminen Verplomben (April) und Ablesen (Oktober) der Zählerstände für Strom und Wasser nicht anwesend ist oder keine Möglichkeit des Ablesens bzw. Verplombens gewährleistet, dem wird unabhängig von weiteren Aufwendungen eine kostenpflichtige Pauschale von 25,- € pro Erfassung (Verplomben/Ablesen) in Rechnung gestellt!

Arbeitseinsätze 2024


Zeit: 08.30 bis 11.30 Uhr (ab 2022 nur 3 Pflichtstunden)
Für eine effektivere Nutzung der Pflichtstunden werden Arbeiten angeboten, die auch außerhalb der Arbeitseinsätze erledigt werden können. Beruflich Belastete oder Gartenfreunde, die aus gesundheitlichen Gründen nicht 3 Stunden mit einem Mal bewältigen können, erhalten damit die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung.
Die Arbeitsaufgaben werden nur mit dem Vorstand abgestimmt vergeben. Nutzen Sie unsere Sprechstunden für solche Vereinbarungen!

Eine Halbierung der zu leistenden Stunden ist nicht möglich!

Termin Gartennr.   Termin Gartennr.
06.04 161 - 200   20.07 401 - 439
27.04 201 - 280   17.08 001 -040
25.05 281 - 320   07.09 041 - 080
15.06 321 - 360   28.09 081 - 120
29.06 361 - 400   19.10 121 - 160



Öffnungszeiten unserer Tore

Die Tore an den Hauptwegen und das Tor zum Parkplatz Querbreite
April bis Oktober
Montag und Dienstag: 08.00- 22.00 Uhr
Mittwoch- Sonntag: 08.00 Uhr- Schließung der Gaststätte

November bis März:
Montag und Dienstag: 08.00- 18.00 Uhr
Mittwoch- Sonntag: 08.00- Schließung der Gaststätte

Alle weiteren Tore sind grundsätzlich verschlossen zu halten!

Grünschnittabgabe


Termine:
25.04.2024, 23.05.2024, 27.06.2024, 25.07.2024, 22.08.2024,
26.09.2024, 24.10.2024
jeweils in der Zeit von 13:30 bis 15:45 Uhr

Das Fahrzeug steht Ecke Thaerstraße - Thünenstraße

Die Annahme erfolgt nur gegen Abgabe der Gartenabfallwertmarken (Grünmarken)!!!